Knastladen in der JVA Tegel

Wie alles andere auch ist der Einkauf im Knast geregelt. Spontan mal eben ein Päckchen Kaffee im Knastladen einzukaufen, ist nicht möglich.

Denn nur jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat hat der Laden „geöffnet“. Außerdem: Der Einkaufsbummel muß sorgfältig vorbereitet werden – und zwar bis spätestens Sonntag vor dem nächsten Einkaufstag um 16.30 Uhr, dann muß der Einkaufszettel bei den zuständigen Gruppenbetreuern abgegeben worden sein. Sonst dauert es zwei Wochen bis zum nächsten Einkaufstermin.

Was sonst noch beachtet werden muß, wenn sich ein Insasse mit Duschgel oder Schreibwaren eindecken möchte, kann in einer fünfseitigen Hausverfügung des Anstaltsleiters (pdf) nachgelesen werden. Vergleichbar sieht es auch in der JVA Moabit aus.

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Bild (Serviervorschlag) (CC0): ed_davad / via Pixabay

Dieser Beitrag wurde unter Haftsituationen veröffentlicht.

Eine Antwort auf Knastladen in der JVA Tegel

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    kristall says:

    „Bei Gefangenen ist darüber hinaus zu beachten, dass sie ohne eigenes Verschulden nicht – oder nicht ausreichend – über Haus- bzw. Taschengeld verfügen und das Überbrückungsgeld voll angespart ist oder voraussichtlich voll angespart werden wird.“ Diesen Satz verstehe ich selbst beim besten Willen nicht und ich bin solche Texte ‚gewöhnt‘; wie sollen die Insassen den dann verstehen? Und hätte bitte jemand die Güte ihn mir zu erklären?