Massive Probleme in der JVA Moabit

Es geht drunter und drüber in dem Alt-Bau der Untersuchungshaftanstalt.

Die „Bild“ berichtete über „Skandalöse Zustände in Berlin“. Die Sicherheit in der JVA sei nicht mehr gewährleistet, man sei nicht mehr handlungsfähig und Rechtssicherheit bestehe auch nicht.

Ursachen seien Baumängel und Personalmangel.

Mehr über das Chaos gibt es in der „Bild“ vom 24.01.2018

Axel Lier schreibt dazu in der BZ, daß die JVA Moabit seit Jahren überbelegt sei. In einer Mitteilung der Berliner Strafvollzugsgewerkschaft an das Abgeordnetenhaus heißt es unter anderem:

Sicherheit und Ordnung können nicht mehr zu 100 Prozent gewährleistet werden. Besondere Vorkommnisse sind an der Tagesordnung (z.B. Haftraumbrände, Übergriffe und Suizide). Hinzu kommt eine erhöhte Aufgabenvermehrung durch veränderte Klientel (z. B. Islamisten).

Man könnte ja auch einmal überlegen, ob es so sinnvoll ist, die Knäste auf der Grundlage herbeiargumentierter, tatsächlich aber nicht vorliegender Haftgründe zu entlasten. Einen Vater von drei Kindern, seit Jahren ungekündigt in Lohn und Brot stehend, in intakter Ehe und Familie lebend, wegen der durch nichts gesicherte Unterstellung, er werd abhauen und untertauchen, weil er – nach der persönlichen Vorstellung einer jungen Staatsanwältin – eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren zu erwarten habe, in Untersuchunghaft zu nehmen, ist schlicht absurd.

Die JVA Moabit ist voll von solchen Absurditäten.

Dieser Beitrag wurde unter Gebäude, Haftsituationen veröffentlicht.

Eine Antwort auf Massive Probleme in der JVA Moabit

  1. 1
    kristall says:

    Verzeihen Sie meine Naivität, aber gibt es nicht deshalb den Haft/Ermittlungrichter, damit die junge Staatsanwältin ihren Übermut zurecht gestuzt bekommt?

    • In der Theorie gibt es diesen Richtervorbehalt, der auch immer wieder gern in politischen Diskussionen zitiert wird. Die Praxis sieht allerdings völlig anders aus, weil die Ermittlungsrichter regelmäßig überlastet sind, nicht über die Spezialkenntnisse der Ermittler verfügen und die Staatsanwälte ja auch erstens den Richtern bekannt sind, und zweitens selbstverständlich immer und ausnahmslos zuverlässig und korrekt arbeiten, weshalb sie nicht so gründlich kontrolliert werden müssen (wenn es nach den Ansichten vieler Ermittlungsrichter geht).
       
      Wenn dann nicht mal ein Verteidiger die Akten studiert und die Schwachstellen oder Fehler in den staatsanwaltschaftlichen Haftbefehlsanträgen aufdeckt, dann hat der Beschuldigte ein Problem.
       
      Sie sind nicht naiv, aber vielleicht ein wenig zu optimistisch. crh