Verteidiger

In der Regel hat jeder Beschuldigte, der in Untersuchungshaft sitzt, einen Verteidiger. Mit Verkündung des Haftbefehls muß der Haftrichter sicherstellen, daß der Beschuldigte einen Strafverteidiger hat. Das steht so im Gesetz.

Wenn der Beschuldigte keinen Anwalt hat oder keinen kennt, muß und wird der Richter einen Verteidiger für ihn aussuchen und diesen dann zum Pflichtverteidiger bestellen.

 

• Auswahl des Verteidigers

Der Haftrichter hat die freie Wahl. Er kann einen Rechtsanwalt aus einer Liste aussuchen, die ihm die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger gegeben hat. Oder er greift zum Telefon und ruft den Anwaltsnotdienst in Strafsachen an. Einige Richter haben eigene Listen, die sie selbst pflegen.

 

• Vertrauen? Mißtrauen?

Die Auswahl des Strafverteidigers durch den Richter ist nicht immer die ideale Lösung. Denn zwischen einem inhaftierten Gefangenen und seinem Verteidiger muß ein Vertrauensverhältnis bestehen oder zumindest entstehen können. Manche Beschuldigte trauen dem Richter, der ihn gerade ins Gefängnis geschickt hat, nicht und sind deswegen auch dem Verteidiger gegenüber mißtrauisch, den der Richter ausgesucht hat. Dieses Mißtrauen ist aber in den meisten Fällen nicht gerechtfertigt. Manchmal aber durchaus. Es gibt sie leider nun mal, diese Verurteilungsbegleiter; glücklicherweise aber selten.

 

• Angehörige sollten sich mit dem Verteidiger des Gefangenen in Verbindung setzen.

Der Strafverteidiger ist der Ansprechpartner z.B. für Fragen zu Besuchen des Gefangenen in der Haftanstalt, zu Briefkorrespondenz, zur Versorgung … und er ist auch dafür da, um Trost und Zuversicht zu vermitteln. Der Verteidiger wird Ihnen das Verfahren erklären und Ihnen Unterstützung bei den vielen Aufgaben liefern, die nach der Verhaftung des Angehörigen, des Freundes oder des Partners entstanden sind.

 

• Schweigepflicht

Berücksichtigen Sie dabei aber, daß der Rechtsanwalt auch Ihnen gegenüber erst einmal zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Es sei denn, der Mandant hat ihn von seiner Schweigepflicht entbunden. Wenn Sie den Anwalt anrufen, wird er es Ihnen mitteilen.