Jeder Beschuldigte kann sich den Rechtsanwalt frei aussuchen, der ihn verteidigen soll. Dieser Strafverteidiger steht mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft – jedenfalls der Form nach – auf Augenhöhe gegenüber. In der Praxis wird muß ein Rechtsanwalt diese Position häufig gegen die Staatsgewalt verteidigen. Aber in der Regel respektiert die Justiz den Vertreter der Beschuldigten.
Entscheidend ist, daß der Strafverteidiger keinen Weisungen des Gerichts oder gar der Staatsanwaltschaft unterliegt; er ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
Was ist nun die Aufgabe eine Strafverteidigers? Prof. Dr. Hans Dahs hat in einem seinen „Handbuch des Strafverteidigers“ folgendes dazu geschrieben:
„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens.“
Welches Selbstverständnis der Strafverteidiger Carsten R. Hoenig hat, können Sie auf seiner Kanzlei-Website nachlesen.
Dort werden Sie auch erfahren, daß ein Strafverteidiger ein Rechtsanwalt ist. Ein Rechtsanwalt ist aber noch lange kein Strafverteidiger.
Deswegen an dieser Stelle der dringende Rat: Wenn Sie für den Gefangenen einen Strafverteidiger suchen, entscheiden Sie sich für einen Rechtsanwalt, der seinen Schwerpunkt im Strafrecht hat. Mit einem Loch im Zahn gehen Sie ja auch nicht zum Augenarzt.