Fernsehtipp: Das Gefängnis Moabit“

Am 21.01.2020 um 20:15 Uhr gibt es im Rahmen der Reihe „Geheimnisvolle Orte“ des rbb Fernsehen einen Bericht über die JVA Moabit:

Die Dokumentation betritt diese abgeschlossene Welt und erzählt aus unterschiedlichen Perspektiven den Alltag und die Geschichte dieses Mikrokosmos, der auf bizarre Weise deutsche Geschichte und Gegenwart komprimiert.

Der Film von Galina Breitkreuz wurde bereits am 29.08.2016 in der ARD ausgestrahlt, der Beitrag ist gleichwohl noch immer aktuelle und sehenswert.

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Knastladen in der JVA Tegel

Wie alles andere auch ist der Einkauf im Knast geregelt. Spontan mal eben ein Päckchen Kaffee im Knastladen einzukaufen, ist nicht möglich.

Denn nur jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat hat der Laden „geöffnet“. Außerdem: Der Einkaufsbummel muß sorgfältig vorbereitet werden – und zwar bis spätestens Sonntag vor dem nächsten Einkaufstag um 16.30 Uhr, dann muß der Einkaufszettel bei den zuständigen Gruppenbetreuern abgegeben worden sein. Sonst dauert es zwei Wochen bis zum nächsten Einkaufstermin.

Was sonst noch beachtet werden muß, wenn sich ein Insasse mit Duschgel oder Schreibwaren eindecken möchte, kann in einer fünfseitigen Hausverfügung des Anstaltsleiters (pdf) nachgelesen werden. Vergleichbar sieht es auch in der JVA Moabit aus.

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Bild (Serviervorschlag) (CC0): ed_davad / via Pixabay

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Besondere Sicherungsmaßnahmen im Vollzug

Mich erreichte heute die Anfrage eines Gefangenen. Er wollte wissen, ob es im Knast auch „Isolationshaft gibt, wo man fixiert wird“. Diese Frage mußte ich leider mit einem „Ja“ beantworten; so etwas gibt es – allerdings nur in eng begrenzten Ausnahmefällen.

Die Art und Weise der Vollstreckung einer Haft regelt das Berliner Strafvollzugsgesetz – StVollzG Bln.

Der § 86 StVollzG Bln zählt die verschiedenen Sicherungsmaßnahmen auf:

Die Frage des Gefangenen beantworten die Ziffern 5 und 6 sowie der letzte Satz.

All das sind Maßnahmen, die nicht die Regel sind, sondern nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen, nämlich immer dann

wenn nach Verhalten der Gefangenen oder aufgrund ihres seelischen Zustandes in erhöhtem Maße die Gefahr der Entweichung, von Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen, der Selbsttötung oder der Selbstverletzung besteht.

Also nur dann, wenn es massive Probleme gibt.

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Telemedizin statt Vollzugskrankenhaus

Ein spannendes Projekt startet demnächst in fünf Justizvollzugsanstalten Baden-Württembergs. Es geht um Telemedizin. Gefangene, die Behandlungsbedarf haben können ab April per Videosprechstunde von Ärzten behandelt werden.

Wie Apotheke Adhoc berichtet, sei ein Ziel dieses Modellversuchs die Verringerung der Fluchtgefahr.

Wenn man sich das Niveau der medizinische Versorgung in den Berliner Knästen anschaut, wäre der „Tele-Doktor“ auch in unseren Breiten eine sehr begrüßenswerte Ergänzung.

Ich sehe allerdings die erheblichen Schwierigkeiten, die die Berliner Verwaltung allein mit der Bereitstellung der Technik haben würde. In Baden-Württemberg stellt ein privates Unternehmen aus Hamburg die Technik zur Verfügung und organisiert die Dienstleistung der Ärzte. Vorstellbar wäre eine solche Finanzierung durch Dritte doch auch für Berlin, oder?

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Bild: © Paul-Georg Meister / pixelio.de

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Der Amri-Untersuchungsausschuss geht in den Knast

Der angebliche Amri-Vertraute Mohamed Ali D. soll von dem Amri-Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses vernommen werden. Aus Gründen der Sicherheit verlegt man diese Anhörung in die JVA Moabit.

„Die Vernehmung des Zeugen ist im Konferenzsaal in der JVA Moabit möglich“, sagte der Sprecher der Justizverwaltung, Sebastian Brux, der Berliner Morgenpost auf Nachfrage. In dem Saal hätten bis zu 44 Menschen Platz. „Somit finden alle Ausschussmitglieder, Mitarbeiter der Fraktionen und des Ausschusses, Dolmetscher und Opfervertreter sowie Medien Platz“, sagte Brux weiter. Allerdings könne darüber hinaus aus Sicherheits- und Platzgründen keine weitere Öffentlichkeit zu der Befragung zugelassen werden.

berichtet Alexander Dinger in der Berliner Morgenpost vom 16.02.2018.

Der Grundsatz der Öffentlichkeit, der auch in solchen Anhörungen gilt, kann also aus Sicherheitsgründen nur eingeschränkt umgesetzt werden. In gerichtlichen Verfahren ist das immer eine heikle Abwägung; bei Untersuchungsausschüssen scheint es wohl einfacher zu sein.

Ich drücke den teilnehmen wollenden Journalisten die Daumen, daß sie sowohl in die JVA-Moabit hinein-, und vor allem auch am Ende wieder herausgelassen werden. Genießen Sie den Aufenthalt dort!

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Schleswig-Holstein entlastet die Gefängniswärter

Die Landesregierung macht altgedienten Jusitzwachtmeistern ein – grundsätzlich notwendiges – Geschenk:

Beschäftigte in den Bereichen Polizei und Justizvollzug mit mehr als zehn Jahren im Wechselschichtdienst sollen 38 statt 41 Wochenstunden arbeiten, Beschäftigte mit über 20 Jahren im Wechselschichtdienst 36 statt 41 Stunden je Woche.

Das sei den Wachtmeistern gegönnt, sie haben keinen einfachen Job.

Nur: Was bedeuten die Kürzungen der Wochenarbeitszeit für die Gefangenen? Werden die dann wöchentlich drei bzw. fünf Stunden länger in ihren Hafträumen eingeschlossen? Weil kein Personal vorhanden ist, um sinnvolle Beschäftigungen zu ermöglichen, die der Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft dienen?

Ich bin mir nicht sicher, daß es durchdacht ist, auf der einen Seite Hände ringend neue Wachtmeister zu suchen (und nicht zu finden) und dabei zeitgleich die nur äußerst knapp noch vorhandenen Ressourcen weiter zu reduzieren. Ein bisschen irre erscheint mir das schon zu sein …

Quelle: Staatskanzlei des Landes S-H

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Alte Männer im Knast

Mit der zunehmenden Überalterung unserer Gesellschaft haben auch die Gefängnisse zu schaffen. Und die stellen sich auf den demografischen Wandel auch bei den Verurteilten ein.

In Sachsen beispielsweise gibt es eine Seniorenstation im Gefängnis Waldheim (Mittelsachsen). Dort gibt es 54 Plätze, auf denen alte Männer untergebracht werden. Die Station ist allerdings ausgelastet.

Auch für Gefangene mit erheblichen physischen oder psychischen Einschränkungen und Förderbedarf sind die Unterbringsplätze knapp. Dennoch bleibt kranken und alten Menschen der Knast nicht erspart, selbst wenn für den einen oder anderen bereits eine drei-, vier- oder fünfjährige Freiheitsstrafe ein LL (Lebenslang) bedeuten kann.

Quelle: dpa via t-online vom 12.02.2018

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Bild: © Dieter Schütz / pixelio.de

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In Bayern ist es auch nicht besser

Die Personaldecke ist nicht nur in den Berliner Gefängnissen außerordentlich dünn. In Bayern sieht es vergleichbar miserabel aus:

Die JVA-Beschäftigten gehen auf dem Zahnfleisch, und die Staatsregierung verweigert ihnen eine spürbare Verbesserung ihrer Arbeitssituation.

zitiert die Epoch Times den SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher

Hier wie dort sind viele Stellen in den JVA nicht besetzt und es werden durch bevorstehenden Pensionierungen nicht weniger offene Stellen. Bewerber gibt es zu wenige, selbst die eingerichteten Planstellen können nicht besetzt werden.

Da wird man sich in naher Zukunft etwas einfallen lassen müssen. Ich hätte da den einen oder anderen Vorschlag, der eine Überbelegung der Knäste nachhaltig vermeiden würde.

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Details zur Flucht aus der JVA Tegel

Im Berliner Tagesspiegel vom 9. Februar 2018 berichtet Jörn Hasselmann über die Hintergründe Entweichung eines Strafgefangenen in der vergangenen Woche:

Die Flucht des Gefangenen aus der JVA Tegel wurde durch eine Mischung aus baulichen Mängeln, Personalnot und groben Fehlern der Bediensteten möglich.

Was der Journalist Hasselmann nicht geschrieben hat: Diese Flucht ist keine Straftat! Solange der Entwichene nichts kaputt macht und niemanden verletzt oder bedroht, macht er sich allein durch die Flucht nicht strafbar.

Es bleibt ein Ungehorsam und ein Verstoß gegen Anstaltsvorschriften. Sollte der Flüchtling wieder eingefangen werden oder sich später selbst stellen, muß er „lediglich“ damit rechnen, daß ihm Lockerungen und Vergünstigungen gestrichen werden. Die Aussichten auf eine vorzeitige Haftentlassung zum Halbstrafen- oder Zweidrittel-Zeitpunkt sind durch die Flucht auch nicht besser geworden.

Und: Bis die Suche nach dem Mann eingestellt wird, dauert’s noch ein Weilchen. Je nachdem, was er sich eingefangen hat, beträgt die Dauer der Vollstreckungsverjährung 10 bis 20 Jahre (Genaueres in § 79 StGB).

Weitere Details über den Fall lieferten Fatina Keilani und Helena Piontek am 8. Februar 2018, ebenfalls im Tagesspiegel.

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Überfüllte Knäste in Sachsen

Die Freie Presse berichtet über den Zustand der Justizvollzugsanstalten im Freistaat Sachsen:

Sachsens Gefängnisse platzen aus allen Nähten. 3.618 Menschen saßen dort Ende 2017 ein. Das sind so viele wie seit zehn Jahren nicht mehr. Deshalb müssen in den meisten Anstalten schon Zusatzbetten aufgestellt werden.

Auch das ist eine Folge hilfloser Politik, die meint, mit eine Law-And-Order-Strategie gelingt es, Probleme aus der Welt zu schaffen, indem man die Menschen wegschließt.

Denn nicht nur der Ausländeranteil hat sich nach Ministeriumsangaben innerhalb von drei Jahren auf etwa 30 Prozent verdoppelt. Auch die Sucht- und psychischen Erkrankungen haben zugenommen.

„Immer rein damit!“ scheint die Devise zu lauten. Das erinnert mich an das Kind, das sich die Hände vor die Augen hält und fragt: „Kannst Du mich sehen?“

„Behandlungsvollzug“, also Unterstützung und Vorbereitung der Gefangenen in Hinblick auf eine Resozialisierung, findet nicht mehr statt.

Und: Auf der einen Seite, nimmt die Zahl der Insassen zu. Aber auf der anderen Seite, nimmt sie auch wieder ab:

Im Wesentlichen ist nicht einmal mehr eine Besetzung aller Dienstposten möglich. Verschärft wird der Personalengpass durch einen hohen Krankenstand.

Das führt in den „Verwahrvollzug“, wie es vornehm heißt, wenn man die Gefangenen auf den Haftsack legt und wartet, daß die Zeit vergeht.

Oder zu einem angeblichen Sicherheitsriskiko:

Aus Personalnot werde zum Beispiel die Dresdner Anstalt „ziemlich oft“ statt wie regulär vorgesehen von elf nur noch von drei Bediensteten bewacht – weil die anderen Kollegen anderweitig gebunden, krank oder aus anderen Gründen nicht einsatzbereit seien.

Dem Bericht der Freien Presse ist nicht zu entnehmen, was mit den Menschen passiert, wenn sie nach Jahren dieser mangelbehafteten Isolation wieder in die Gesellschaft entlassen werden. Mich würde der Zusammenhang interessieren zwischen den aktuellen katastrophalen Mißständen einerseits und den Rückfallquoten andererseits.

Ich bin mir sehr sicher, daß der Grund für die Überbelegeung der Knäste auch eine Folge hoher Rückfallquoten ist, die dann zu überfüllten Knästen führen, die dann hohe Rückfallquoten …

Die durch eine völlig verfehlte Jusitzpolitik verursachten Mängel – nicht nur in Sachsen – sind evident.

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