Besuch in der JVA

Sie können Ihren Angehörigen in der JVA Moabit besuchen. Das müssen Sie aber vorbereiten und macht ein wenig Mühen, ist aber nicht so schwer. Zunächst ein paar grundlegende Informationen.

 

• Wie oft?

Der Gefangene darf nur alle zwei Wochen für jeweils 60 Minuten Besucher empfangen. Nur aus aus nachgewiesenem wichtigem Grund werden „Sonderbesuche“ gestattet; das sind aber eher selten.

 

• Abstimmen!

Deshalb ist es wichtig, daß Verwandte und Freunde die Haftbesuche untereinander abstimmen und den Inhaftierten gegebenenfalls gemeinsam besuchen.

 

• Wieviel Besucher?

Pro Besuch sind maximal 3 Personen (einschließlich Kinder) zugelassen.

 

• Überwachung

In manchen Fällen hat das Gericht angeordnet, daß die Gespräche beim Besuch in der JVA – auch zwischen Familienangehörigen – überwacht werden. Dann sitzt ein Wachtmeister, auch schon einmal ein Kriminalbeamter daneben, wenn Sie sich mit dem Gefangenen unterhalten. Beschränken Sie dann auf jeden Fall Ihre Gespräche auf familiäre Angelegenheiten. Sprechen Sie keinesfalls über den Grund, auf dem der Haftbefehl beruht oder beruhen könnte. Sprechen Sie die Besuche dann unbedingt vorher mit dem Verteidiger des Gefangenen ab.

 

• Übersetzung

In der Regel müssen die Gespräche, die überwacht werden sollen, in deutscher Sprache geführt werden. Bringen Sie in diesem Fall einen Sprachmittler zu dem Besuch mit in die JVA, wenn Sie oder der Gefangene die deutsche Sprache nicht oder nur schlecht beherrschen.