Überweisung

Auch ein Häftling braucht Geld. Damit er einkaufen kann. Einmal in der Woche hat ein Gefangener die Möglichkeit, im „Knastladen“ Sachen zu bestellen, die ihm die Haft erleichtern, seinen Nikotin- und Coffein-Entzug lindern oder der Hygiene dienlich sind. Also „Gegenstände des täglichen Bedarfs“, wie es richtig heißt.

Gerade in den ersten Tagen oder Wochen ist es schwierig, als Untersuchungsgefangener an Geld zu kommen, z.B. durch Arbeit in einem der Betriebe innerhalb der Haftanstalt. Oder als Schanzer, Hausarbeiter.

Dann hilft natürlich die Finanzspritze von draußen.

 

• Aber kein Bargeld!

Der Besitz von Bargeld jeglicher Währung ist für Inhaftierte allerdings verboten. Die Zusendung von Bargeld in Briefen ist deshalb nicht zulässig.

 

• Sondern bargeldlos

Wenn Sie Ihrem Angehörigen, Partner oder Freund aber dennoch eine Freude machen wollen, überweisen Sie ihm einen zwei- bis dreistelligen Betrag auf sein Haftkonto. Das geht ganz einfach:

 

• Zahlungsempfänger

Zahlstelle JVA Moabit
Konto-Nr.: 7277-101, BLZ: 100 100 10, Postbank Berlin
IBAN: DE81 1001 0010 0007 2771 01 BIC: PBNKDEFF

 

• Verwendungszeck

Folgenden Informationen schreiben Sie in den Verwendungszweck

  • Eigengeld für Name, Vorname
  • möglichst das Geburtsdatum und
  • (falls bekannt) die Buch-Nr. des Inhaftierten.

Die Überweisung kommt in der Regeln auch dann an, wenn Sie nur den Namen angeben. Wenn Sie aber das Geburtsdatum und darüber hinaus die Gefangenenbuch-Nummer angeben können, steht die Gutschrift dem Gefangenen in zwei, drei Tagen zur Verfügung.